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Pflege

Spartipps für die Pflege zuhause

Gastbeitrag von pflege.de · 09.03.2023

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruche auf Zuschuss. Foto: Daniela Lukaßen

Menschen mit Pflegegrad haben Anspruche auf Zuschuss. Foto: Daniela Lukaßen

Welche Pflegekosten werden vom Staat und von den Krankenkassen bezuschusst? So können Sie Geld zu sparen: Lesen Sie Tipps zu Fahrtkostenpauschale, Krankenhausfahrten, Stromkosten für elektrische Hilfsmittel und Pflegeleistungen.

Der starke Anstieg der Energie- und Benzinpreise trifft Pflegebedürftige und pflegende Angehörige besonders stark. Doch es gibt Möglichkeiten in der Pflege zu sparen, zum Beispiel bei der Fahrkostenpauschale und Stromkostenerstattung für elektronische Hilfsmittel. pflege.de hat vier entlastende Spartipps für Pflegende und Pflegebedürftige zusammengestellt.

1. Die Fahrtkostenpauschale spart Benzinkosten

Über die Steuererklärung können die Kosten für bestimmte Fahrten zum Teil abgesetzt werden. Arztbesuche, Krankenhausfahrten, Physiotherapie – all diese notwendigen Fahrten stehen auf der Tagesordnung bei vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen. So häufen sich die Benzinkosten schnell an.

Hier können drei verschiedene Pauschalen grundsätzlich entlasten:

Fahrkostenpauschale: Für medizinisch notwendige Fahrten kann die Kilometerpauschale mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung genannt werden. Die Summe hängt u.a. davon ab, ob das eigene Auto oder der öffentliche Nahverkehr genutzt wird. In jedem Fall bietet es sich an, seine Fahrttickets und Tankbelege in einem Fahrtenbuch aufzubewahren.

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: Zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag können mit dieser Pauschale je nach Grad der Behinderung oder mit einem besonderen Vermerk auf dem Schwerbehindertenausweis Geld gespart werden, indem die Kosten für Fahrten mit der Steuer abgesetzt werden.

Pflegepauschbetrag: Hierbei handelt es sich um eine Steuervergünstigung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung und steht unter bestimmten Voraussetzungen pflegenden Angehörigen, sowie Pflegebedürftigen zu, um für einen Teil des finanziellen Aufwands aufzukommen, der sich im Pflegealltag ergibt. Das gilt auch für Fahrtkosten. Es gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Erstattung.

2. Krankenhausfahrten von der Krankenkasse bezahlen lassen

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Fahrt in einem Krankenwagen oder Taxi, wenn es sich um eine Rettungsfahrt handelt, eine fachliche Betreuung benötigt wird oder eine stationäre Behandlung stattfindet. Bei einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus werden ab dem Pflegegrad 4 oder für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis die Kosten übernommen.

3. Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten lassen

Für viele Hilfsmittel, die mit Strom betrieben werden, wie Beatmungsgeräte oder Hausnotrufsysteme, sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, ein Teil der Stromkosten rückwirkend zu erstatten. Die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel können sich schnell anhäufen, besonders wenn gleich mehrere betrieben werden. Der Betrag, den die Kasse übernimmt, richtet sich je nach Krankenkasse entweder nach einem Pauschalbetrag oder nach dem genauen Verbrauch. Das entsprechende Hilfsmittel muss vom Arzt verschrieben worden sein oder die Krankenkasse muss die Anschaffungskosten bereits übernommen haben.

4. Pflegeleistungen voll ausschöpfen

Über die Pflegeleistungen können Menschen mit einem Pflegegrad viele Leistungen bei der Pflegekasse in Anspruch nehmen und so ihren Eigenanteil reduzieren. Oft wird dies nicht ausgeschöpft - so verfallen jährlich Leistungen im Wert von mindestens zwölf Milliarden Euro (Studie VdK). Besonders den Entlastungsbetrag und die Kurzzeitpflege werden von den meisten nicht genutzt. Dabei ist der Entlastungsbetrag von 125 € bereits ab dem Pflegegrad 1 verfügbar und kann genutzt werden, um zum Beispiel eine Haushalts- oder Einkaufshilfe zu bezahlen.

Die von der Pflegekasse bezuschusste Kurzzeitpflege kann bis zu 56 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden, doch bei vielen verfällt diese. Meist wissen die Betroffenen nicht, dass sie bis zu 806 Euro des nicht genutzten Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen können. Und auch monatlich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können auf Antrag erstattet werden.

Mehr über die verschiedenen Pflegeleistungen und die Beantragung können Sie auf pflege.de nachlesen.

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Tags: Pflege in Köln , Sparen

Kategorien: Pflege