Ehrenamt
Behindertenpolitik mitgestalten
Redaktion · 22.09.2020
Foto: katermikesch / Pixabay
Selbstbestimmt leben - das ist ein Grundrecht – im Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schützt, verbrieft. Seit 1993 ist somit verankert, dass der Staat Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen darf
Barrierefreiheit ist eine unbedingte Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben- nicht nur für Menschen mit Behinderung, auch für die vielen Alten in unserer Stadt. Damit deren Interessen vertreten werden, Gibt es drei besonders wichtige Gremien: die 'Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik', die 'Vertretung der Menschen mit Behinderung' in den Fachausschüssen des Rates und den'Arbeitskreis Barrierefreies Köln'.
'Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik'
Die Stadtarbeitsgemeinschaft berät die Ausschüsse des Rates und die Verwaltung. Darüber hinaus ist sie ein Ort des Austausches und der Diskussion. In der Regel tagen vier Sitzungen im Jahr, die vorbereitet und nachbesprochen werden.
Einsatz der Sachkundigen
Die Stadtarbeitsgemeinschaft entsendet Sachkundige in Ausschüsse des Rates - dort haben sie Rede- und Antragsrecht. Die Ausschüsse des Rates tagen in der Regel monatlich.
Ausschüsse sind: 'Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen', 'Vergabe', 'Internationales', 'Anregungen und Beschwerden', 'Bau', 'Gesundheit', 'Jugendhilfe', 'Kunst und Kultur', 'Schule und Weiterbildung', 'Soziales und Senioren', 'Sport', 'Stadtentwicklung', 'Umwelt und Grün' sowie 'Verkehr'.
Arbeitskreis 'Barrierefreies Köln'
2001 haben sich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zum Arbeitskreis 'Barrierefreies Köln' zusammengeschlossen, um mit Planenden, Politik und Verwaltung zu beraten. Der Arbeitskreis übernimmt für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die Vorberatung der Fragen rund um die Barrierefreiheit von Straßen, von Gebäuden und von Bussen und Bahnen, einschließlich der Haltestellen.
Interessenten für den Arbeitskreis werden gebeten, direkt über die Internetseite www.barrierefreies-koeln.de Kontakt aufzunehmen.
Voraussetzungen für ein Mandat - Engagieren Sie sich
Sie sind selbst behindert oder Sie sind Angehörigereines Menschen mit Behinderung? Sie verfügen über Informationen oder können sich Informationen beschaffen zu Behinderungsarten und Behinderungsformen? Außerdem sind Sie Mitglied in einer Behindertenorganisation? Dann engagieren Sie sich in der Behindertenpolitik!
Weitere Informationen auf der Webseite: https://www.impulse-fuer-inklusion.koeln/
Dr. Günter Bell,
Behindertenbeauftragte der Stadt Köln
Kleine Sandkaul
550667 Köln
Postfach 10 35 64
50475 Köln
Tel: 0221 / 221-228 22
E-Mail: behindertenbeauftragter@stadt-koeln.de
Vorstellungs-Video des Arbeitskreises barrierefreies Köln. Quelle Youtube
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Tags: Inklusion , Menschen mit Behinderung , Wahlen
Kategorien: Ehrenamt