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Leben in Köln

Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2023

Redaktion · 19.01.2023

Was kosten die Mülltonnen? Foto: Manfred Richter / Pixabay

Was kosten die Mülltonnen? Foto: Manfred Richter / Pixabay

Gute Nachrichten: Die Preise bleiben stabil. Die Inflation lässt die Kosten für den Abfall sogar sinken! Lesen Sie Rechenbeispiele für Mülltonnen und Straßenreinigung in Köln.

Die Gebühren in Köln bleiben trotz Inflation im Durchschnitt stabil. 2023 sinken die Abfallgebühren sogar durchschnittlich um 1,69 Prozent. Für kleine Restabfallbehälter ergeben sich leichte Gebührensteigerungen von 0,39 bis 1,68 Prozent.

So beeinflusst die Inflation die Preise

Der Grund dafür: Wegen der Inflation wird weniger konsumiert, dadurch fallen deutlich geringere Restabfallmengen an. Außerdem haben die Restabfallverbrennung und die Bioabfallverwertung höhere Energieerlöse eingebracht – infolge der steigenden Preise am Energiemarkt. Das sparte zusätzlich die Kosten für die Entsorgung und die benötigten Anlagen. Den Kostenersparnissen stehen allerdings höhere Logistikkosten gegenüber. Sie erklären sich durch die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation, seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022.

2023 sollen die Straßenreinigungsgebühren steigen – und zwar durchschnittlich um 1,69 Prozent. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich Veränderungen von 1,61 bis 4,46 Prozent pro Frontmeter. Das ist in erster Linie auf höhere Logistikkosten zurückzuführen. Doch es gibt einen Ausgleichsbetrag aus den Vorjahren, der durch die Mehrwertsteuersenkung aus 2020 infolge der Corona-Pandemie zustande kam.

Die Abfallgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2023 im Teilservice beispielsweise zu zahlen:

  • für eine 60-Liter-Tonne 340,98 Euro (342,28 Euro in 2022),

  • für eine 120-Liter-Tonne 495,64 Euro (503,24 Euro in 2022),

  • für eine 240-Liter-Tonne 831,90 Euro (854,12 Euro in 2022).

Im Vollservice würden 2023 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:

  • für eine 60-Liter-Tonne 402,92 Euro (401,32 Euro in 2022),

  • für eine 120-Liter-Tonne 591,66 Euro (594,78 Euro in 2022),

  • für eine 240-Liter-Tonne 1.006,44 Euro (1.020,48 Euro in 2022),

  • für einen 500-Liter-Behälter 1.909,77 Euro (1.941,13 Euro in 2022),

  • für einen 770-Liter-Behälter 2.363,59 Euro (2.411,01 Euro in 2022),

  • für einen 1.100-Liter-Behälter 3.212,49 Euro (3.290,83 Euro in 2022).

Beispielrechnungen für Abfallgebühren

Abfallgebühren pro Person und Woche:

  • Für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus würden 2023 bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne folgende Kosten anfallen: für den Teilservice 387,70 Euro (2022 waren es 390,75 Euro) und für den Vollservice 460,06 Euro (statt 459,73 Euro in 2022). Mit dem Teilservice würde die Familie bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne 3,05 Euro sparen. Für den Vollservice müsste sie 0,33 Euro mehr zahlen.

  • Die Bewohnenden einer Großwohnanlage würden künftig bei Nutzung einer 1.100-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 3.814,83 Euro zahlen, also 118,53 Euro weniger als 2022.

  • Die Bewohnenden eines Mehrfamilienhauses würden in 2023 bei Nutzung einer 770-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 2.799,28 Euro zahlen, also 76,49 Euro weniger als 2022. Die Bewohnenden eines Mehrfamilienhauses würden in 2023 bei Nutzung einer 240-Liter-Restmülltonne im Vollservice 1.006,44 Euro zahlen, also 14,03 Euro weniger als 2022.

  • Die Bewohnenden einer Doppelhaushälfte würden in 2023 für die Nutzung einer 120-Liter-Restmülltonne im Teilservice 495,64 Euro zahlen, also 7,60 Euro weniger als 2022.

  • Eine Person im Einfamilienhaus würde in 2023 bei Nutzung der 20-Liter-Restmülltonne im Teilservice 237,07 Euro zahlen, also 2,75 Euro mehr als 2022.

Die Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2023 je Frontmeter zu zahlen:

  • für Hauptstraßen, nur Fahrbahn: 2,95 Euro (2,91 Euro in 2022),

  • für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 9,73 Euro (9,31 Euro in 2022),

  • für Anliegerstraßen, nur Fahrbahn: 4,78 Euro (4,70 Euro in 2022),

  • für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 11,41 Euro (11,21 Euro in 2022),

  • für Gehwege: 7,04 Euro ( 6,93 Euro in 2022),

  • für Fußgängergeschäftsstraßen: 9,50 Euro (9,33 Euro in 2022).

Beispielrechnungen für Straßenreinigungsgebühren

Die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr je nach Beschaffenheit des Grundstücks:

  • Für ein Einfamilienhaus mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und 15 Metern Gehweg 149,85 Euro in 2023, davon 44,25 Euro für die Fahrbahn und 105,60 Euro für den Gehweg (147,60 Euro in 2022). Im Vergleich zum Vorjahr sind das 2,25 Euro mehr für das gesamte Grundstück.

  • Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 143,40 Euro in 2023 anfallen, davon 143,40 für die Fahrbahn, wenn der Gehweg von Anliegern gereinigt wird, statt 141 Euro in 2022. Das wären 2,40 Euro mehr  für das gesamte Grundstück gegenüber 2022.

  • Für eine Großwohnanlage mit 120 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 1.418,40 Euro in 2023 anfallen, davon 573,60 Euro für die Fahrbahn und 844,80 Euro für den Gehweg (1.395,60 Euro in 2022). Die Mehrbelastung in 2023 für das gesamte Grundstück läge bei 22,80 Euro.

  • Für ein Wohn- und Geschäftshaus mit 40 Frontmetern an einer Fußgängergeschäftsstraße würden 380 Euro in 2023 anfallen (373,20 Euro in 2022), das sind 6,80 Euro mehr als im Vorjahr.

  • Ausgehend von den obengenannten Beispielen für eine vierköpfige Familie mit Einfamilienhaus:
    2023 würden die Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung im Teilservice von 538,35 Euro auf 537,55 Euro sinken. Im Vollservice würden die Kosten allerdings von ehemals 607,33 Euro künftig auf 609,91 Euro ansteigen. Eine vierköpfige Familie kann im Jahr 2023 bei Abfallentsorgung und Straßenreinigung im Teilservice 0,80 Euro einsparen. Wenn die Familie Vollservice nutzt, muss sie mit einer Teuerung von 2,58 Euro rechnen.

Mehr Infos

Die Beschlussvorlagen sind abrufbar unter Satzung Abfallentsorgung 2023:
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109881

Satzung Abfallgebühren
2023: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111073

Satzung Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2023:
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=111071

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Tags: Abfallgebühren , Straßenreinigung Köln

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