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Ratgeber

Pflegeleistungen 2022

www.pflege.de · 13.04.2022

Foto: wir sind klein / Pixabay

Foto: wir sind klein / Pixabay

Die Neuerungen zur Pflege im Überblick

Ab 2022 treten einige Veränderungen der Pflegeleistungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem die Pflegesachleistung, die Kurzzeitpflege, die Bezuschussung der Pflegeheimkosten und die digitalen Pflegeanwendungen.


Veränderungen der Pflegeleistungen ab 2022. Infografik: www.pflege.de

Höherer Zuschuss zu Pflegeheimkosten

Im neuen Jahr bekommen Bewohner eines Pflegeheims einen höheren Leistungszuschlag zu ihrem Eigenanteil. Der Zuschlag erhöht sich mit der Länge des Pflegeheimaufenthalts und kann nach drei Jahren auf bis zu 70 Prozent ansteigen. Damit sollen vor allem langjährige Bewohner vor einer zu großen finanziellen Belastung geschützt werden.

Kirstin Puchner, pflegende Angehörige merkt dazu an: „Die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt bleiben die gleichen, egal wie lange dieser ist. Eine Staffelung der Entlastung ist daher ungerecht." Sie fügt hinzu: „Jedes Jahr werden neue Verträge ausgehandelt, so dass die Pflegeheimkosten stetig steigen. Mit Blick auf die Inflation ist es unglaublich, dass eine Erhöhung der Entlastung nicht ebenso regelmäßig stattfindet“.

Erhöhung der Pflegesachleistungen

Mit dem neuen Jahr 2022 soll die Angehörigenpflege zuhause finanziell mehr unterstützt werden. Daher wurde eine Erhöhung der Pflegesachleistungen um 5 Prozent beschlossen. Die Infografik zu Erhöhung der Pflegeheimkosten zeigt, wie viel Geld dies konkret bei dem jeweiligen Pflegegrad bedeutet.


Erhöhung der Pflegesachleistung ab 2022. Infografik: www.pflege.de

Isabella Schüling, Pflegefachkraft, Pflegeberaterin und pflegende Angehörige sieht in dieser Erhöhung nur einen Tropfen auf den heißen Stein. So meint sie zum Anstieg der Pflegesachleistungen beispielsweise bei Pflegegrad 2: „Hier ist eine Differenz von 35 Euro. Wer die Stundensätze der ambulanten Pflegedienste kennt, weiß, dass dies noch nicht einmal eine Stunde der Versorgung mehr im Monat deckt.“

Keine Erhöhung des Pflegegeldes

Im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen gibt es keine Erhöhung des Pflegegeldes ab Januar 2022. Claus Fussek, prominenter Pflegeexperte, Pflegekritiker und pflegender Angehöriger aus München, spricht sich für eine Erhöhung des Pflegegeldes aus. Seiner Meinung nach braucht es kreative und vor allem vielfältige Lösungen, damit die Pflege zuhause besser gelingen könnte. Die müssen aber von der Kommune und den Menschen vor Ort selbst kommen.

Als Beispiele nennt er Nachbarschaftshilfe, Wohnen und Leben im Quartier oder präventive Hausbesuche:„Solidarität, Zivilcourage, ethische Haltung und Eigenverantwortung sind Voraussetzungen für einer zivilisierte Gesellschaft. Pflege geht uns früher oder später alle an und muss eine der zentralen Schicksalsfragen der Gesellschaft werden!"


Entlastungen der Pflegesachleistung ab 2022. Infografik: www.pflege.de

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Tags: Pflege , pflegende Angehörige

Kategorien: Aktiv werden , Pflege , Ratgeber