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Ratgeber

Privatinsolvenz in Köln – Schritte in die Schuldenfreiheit

Heide John · 30.03.2023

Foto: istock.com / Roel Smart

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Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Privatleuten die Möglichkeit, sich in der Regel innerhalb von drei Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien. Lesen Sie alles über den Antrag, das Verfahren und Hilfsadressen in Köln.

Der Vorgang heißt juristisch korrekt Verbraucherinsolvenz, wird allgemein aber auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Grundsätzlich kann jede Privatperson Insolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig ist oder es zu werden droht. Gut zu wissen: Selbst wenn während der gesamten Laufzeit des Verfahrens kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann, ist eine Entschuldung möglich.

Privatinsolvenz ohne Einkommen?

Sogar völlig Mittellose können Insolvenz beantragen, weil die Tilgung der Verfahrenskosten bis zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung aufgeschoben werden kann. Und anders als gesunde Privatpersonen müssen Rentner nicht wieder arbeiten, um von ihren Schulden befreit zu werden.

Wie beantragt man Privatinsolvenz, wenn man Rente bezieht?

Betroffene können beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen, verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der „Restschuldbefreiung“. Dafür sind zwei Voraussetzungen unabdingbar:

> Der Schuldner muss vorab versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Kommt es nicht zu einer Einigung, werden die Schulden im Verfahren förmlich festgestellt.

> Eine persönliche Beratung mit eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Hier helfen Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte. Viele Beratungsangebote sind kostenfrei.

Erfahren Sie mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Schuldnerberatung für Senioren im Raum Köln-Bonn"

Was gilt als pfändbar?

Grundsätzlich gilt die Altersrente als Einkommen! Damit der Lebensunterhalt und weitere Kosten bestritten werden können, dürfen Rentner jedoch einen Teil des Geldes behalten. Pfändbar ist der Teil der Rente, der – nach Abzug der Steuern – den Pfändungsfreibetrag übersteigt.

Dieser liegt bei Alleinstehenden aktuell bei 1.339,99 Euro (gültig bis 30.6.2023). Beträgt die Rente zum Beispiel 1.400 Euro, würden davon 48,89 Euro gepfändet. Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen hat. Die genauen Zahlen können der aktuellen Pfändungstabelle entnommen werden.

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Nach aktuellem Stand im Jahr 2023 dauert das Verfahren zur Restschuldbefreiung drei Jahre. Wird das gerichtliche Verfahren abgeschlossen, beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Das ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des formellen Insolvenzverfahrens und der endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung. Während dieser Phase muss sich der Schuldner an Pflichten und Auflagen halten.

Begleitet wird sie von einem Insolvenzverwalter. Dieser wird zunächst eventuell vorhandene pfändbare Vermögenswerte verwerten. Einfach ausgedrückt sind damit alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände und Geldanlagen, wie zum Beispiel Bausparverträge, gemeint. Sämtliche für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch notwendigen Gegenstände sind vor der Pfändung geschützt. Das gilt auch für den Fernseher, wenn dieser weniger als 1.000 Euro wert ist. Der durch die Pfändung erzielte Erlös wird gerecht an die Gläubiger verteilt.

Wann werden Schulden erlassen?

Während der drei Jahre verfährt der Verwalter ebenso mit dem den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Einkommen oder Gewinnen. Wichtig: Reichen diese Beträge nicht aus, um sämtliche Schulden zu tilgen, werden dem Schuldner nach Ablauf des Verfahrens seine restlichen Schulden erlassen. Ist er so mittellos, dass trotz seiner Bemühungen während der Laufzeit des Verfahrens keine Vermögenswerte oder pfändbaren Einkünfte verteilt werden können, wird er von der Zahlungspflicht für seine gesamten Schulden befreit.

Fazit: Wenn man, aus welchen Gründen auch immer, in eine Schuldenfalle geraten ist, nicht den Kopf in den Sand stecken: Die Privatinsolvenz kann ein guter Ausweg sein.

Privatinsolvenz Köln - die wichtigsten Adressen

Schuldnerhilfe Köln gGmbH
Gotenring 1,
Schuldentelefon: 0800 / 689 68 96 (kostenlos),
Mo–Fr 10–13, Di und Do 15–18 Uhr,
www.schuldenhelpline.de

Begegnungs- und Fortbildungszentrum Muslimischer Frauen (BFmF) e. V.
Liebigstr. 120 b,
Tel. 0221 / 800 12 10
www.bfmf-koeln.de

Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
Geisselstr. 1
und
Bertramstr. 12–22,
Tel. 0221 / 98 57 76 14,
Terminvergabe: Mi 9–12 Uhr,
Onlineberatung: www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/start

Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH
Kartäusergasse 9–11,
Tel. 0221 / 160 38 66,
Terminvergabe: Di 10–12 Uhr,
offene telefonische Sprechstunde:
Mi 13.30–15.30 Uhr,
Tel. 0176 / 15 83 27 88,
www.diakonie-koeln.de/angebote/schuldnerberatung

Internationaler Bund e. V.
Rolshover Str. 87–91,
Tel. 0221 / 983 64-0 oder -28 oder -33,
wolfgang.pohle@ib.de
www.internationaler-bund.de

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e. V.
Mauritiussteinweg 77–79,
Tel. 0221 / 126 95-0,
schuldnerberatung@skf-koeln.de
www.skf-koeln.de

Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) e. V.
Große Telegraphenstr. 31
und
Goethestr. 7 (Porz),
Hotline: 0221 / 20 74-600,
Mo, Di, Do 9–11 Uhr, Mi 14–16 Uhr
www.skm-koeln.de/schuldnerberatung

Verbraucherzentrale NRW
Frankenwerft 35 (Eingang über Mauthgasse),
Tel. 0221 / 84 61 88-08
www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen

Verein für soziale Schuldnerberatung e. V.
Schulstr. 4,
Tel. 0221 / 590 64 82,
Terminvergabe: Mo–Fr 9–12 Uhr,
www.vssb-koeln.de

Pfändungstabelle mit Pfändungsrechner
www.hartziv.org/pfaendungstabelle

Tags: Armut , Schulden

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