A- A A+

Ratgeber

Digitaler Nachlass: Passwörter richtig vererben

Redaktion · 17.03.2022

Wer kümmert sich um die Accounts der Verstorbenen? Grafik: © Anja Sauerland/www.paper-love.com

Wer kümmert sich um die Accounts der Verstorbenen? Grafik: © Anja Sauerland/www.paper-love.com

Wie kommt man im Todesfall an den Facebook-Account oder das E-Mail-Konto des Verstorbenen? Haben die Erben Zugriffsrechte? Das sollten Sie über Ihren digitalen Nachlass wissen.

Jeder Internetnutzer hinterlässt unendlich viele Daten: ob beim E-Mail-Anbieter, bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder bei einem Musik-Streaming-Dienst. Die Fülle ist irgendwann kaum noch überschaubar. Verstirbt jemand, bleiben diese persönlichen Daten und Profile weiter im Internet, solange sie keiner löscht.

Daher ist es wichtig zu wissen: Nicht nur die persönlichen Güter oder das Geld auf dem Konto, gehören zum persönlichen Nachlass, sondern auch Accounts, Abos und Verträge, die online abgeschlossen wurden. Ganz gleich, ob analog oder digital: Nachlassempfänger erben sämtliche Rechte und Pflichten. Da viele Verträge nicht mit dem Tod enden, sondern weiterlaufen, müssen die Erben die Kosten, etwa für ein Musik-Abo im Internet, übernehmen.

Einen Überblick über die Accounts gewinnen

„Wer selbst darüber bestimmen möchte, was mit den online veröffentlichten Fotos, Nachrichten und Kommentaren nach dem Tod passiert, sollte sich so früh wie möglich um die Regelung seines digitalen Nachlasses kümmern“, rät deshalb Uwe Humbert-Kukulady, Verbraucherberater der Verbraucherzentrale in Köln. Vorkehrungen dazu sind wichtig, auch um Angehörigen unnötigen Aufwand und zusätzliche Kosten zu ersparen.

Hierbei gilt es zuerst, sich einen Überblick über die eigenen Daten zu verschaffen. Hilfreich dabei ist die Erstellung einer Liste, in der alle bestehenden Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern aufgeschrieben sind. Sie verwahrt man an einem sehr sicheren Ort! Außerdem sollte zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Daten und Fotos im Falle des Ablebens im Netz zu löschen sind und was mit dem persönlichen Profil in einem sozialen Netzwerk passieren soll. Bei Facebook etwa kann ein Nachlass-Kontakt eingerichtet werden, der sich im Ernstfall kümmern kann.

Den Erben Zugang verschaffen

In einer zu Lebzeiten erstellten Vollmacht „über den Tod hinaus“ kann festgelegt werden, wer die gewünschten Regelungen umsetzen soll. Diese Vollmacht sollte einer Vertrauensperson ausgehändigt werden. Eine Kopie der Vollmacht gehört zur Sicherheit mit in die Nachlassunterlagen.

Erben sollten sich rasch einen Überblick über die persönlichen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen im Internet verschaffen. Dreh- und Angelpunkt ist das E-Mail-Konto. Hier laufen Rechnungen oder Mahnungen aus Online-Geschäften auf. Anhand der eingegangenen Post lässt sich oft ablesen, wo Mitgliedschaften bestehen. Ist das Zugangswort bekannt, können über das E-Mail-Konto des Verstorbenen weitere Passwörter aus der Zugangsliste bei anderen Online-Diensten zurückgesetzt werden.

Ohne Zugang ist Löschen kaum möglich

Ohne Anleitung, Überblick und Zugangsdaten ist es für den Erben schwierig, die bestehenden Online-Konten eines Verstorbenen zu kündigen oder dessen persönliche Daten zu löschen. Dann muss er sich an den jeweiligen Online-Dienstleister wenden, um das Abwickeln der Geschäftsvorgänge und das Löschen des Nutzerkontos in Gang zu setzen. Bislang ist jedoch noch nicht rechtlich eindeutig geklärt, ob und in welcher Form Erben an gespeicherte Daten von Verstorbenen bei Online-Anbietern überhaupt herandürfen.

Es gibt auch Firmen, die auf Spurensuche im Netz gehen und eine kommerzielle Verwaltung des digitalen Erbes anbieten. Die Seriosität und Sicherheit solcher kommerziellen Nachlassverwalter kann der Laie jedoch nur schwer beurteilen. Wer einen solchen Dienst beauftragen möchte, sollte sich zuvor genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten erkundigen. Auf keinen Fall sollten einem Datensuchdienst Passwörter anvertraut oder Computer, Smartphone oder Tablet ausgehändigt werden.

Die Kölner Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW bietet regelmäßig kostenfreie Vorträge zum Thema an.

Termine und Informationen:

Beratungsstelle Köln
Frankenwerft 35
50667 Köln
Tel. 0221 / 84 61 88-01
Internetseite: www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/koeln.

Mehr zum Thema Nachlass? Das könnte Sie auch interessieren:

Lesen Sie im Ratgeber: Schenken statt vererben
Schmuck vererben und umgestalten lassen: Neuer Auftritt für alte Klunker.
Vorsicht bei Schulden: Kopf in den Sand hilft nicht
Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es jenseits vom Reihengrab? Lesen Sie über die: Vielfalt für eine kleine Ewigkeit.

Tags: Erbschaft , Nachlass

Kategorien: Ratgeber